RESOLUTION 2016

 

der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am
16. Seminar „Erhaltung der Gutsanlagenarchitektur in Mecklenburg
Vorpommern“ vom 22. bis 24. April 2016 in der Feldsteinscheune Bollewick

 

Veranstalter:
Europäische Akademie M
V in Kooperation mit Arbeitsgemeinschaft Erhaltung und Nutzung der Gutsanlagen in MV e. V. und der Stiftung Mecklenburg

 

Die Kulturlandschaft überspannt mit einem Netzgeflecht von derzeit noch über 2000 Guts und Herrenhäusern den ländlichen Raum und ist einzigartig in der Bundesrepublik und in Europa. Mit diesem Alleinstellungsmerkmal weist die Gutsanlagenarchitektur in MecklenburgVorpommern nach Meinung von Sachverständigen Weltkulturerbequalität auf. Etwa 1000 Guts und Herrenhäuser stehen unter Denkmalschutz.

 

Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege MecklenburgVorpommern zieht dazu 25 Jahre nach der Wiedervereinigung kurz zusammengefasst nachstehende Bilanz:
Neben der erfolgreichen Einbindung der meisten Guts und Herrenhäuser in das Leben der Dörfer stünden noch weiterhin viele Gutshäuser perspektivlos da. Bei vielen Gutshäusern sei der bauliche Zustand sehr schlecht. Das Amt weist dabei auf die Erhaltungspflicht der Eigentümer gem. § 6 des Denkmalschutzgesetzes MecklenburgVorpommern (DSchG MV) hin. Es könne dieser traurigen Realität von Seiten der Denkmalschutzbehörden nur durch Beauflagung von Sicherungsmaßnahmen gem. § 20 DSchG MV begegnet werden. Auf Grund angespannter Personalsituation und rechtlich komplizierter Verfahren seien Sicherungsmaßnahmen aber nur selten durchsetzbar.

 

Ursächlich für die geschilderte Realität und die vom Landesamt genannten Handlungs hemmnise ist die starre Haltung der Landesregierung und demzufolge auch der nachge ordneten zuständigen Behörden, nur antragstellenden Eigentümern mit nachhaltigem Nutzungskonzept Fördergelder bis maximal 50 % des Gesamtaufwandes zu gewähren. Akut gefährdete Gutsanlagen von Eigentümern, die ihren Besitz vernachlässigen und keine Anträge stellen, bleiben jedoch außer Betracht. Gerade bei diesen Anlagen könnte durch Notsicherungsmaßnahmen mittelfristiger Werterhalt bewirkt und künftiger Sanierungsauf wand erheblich reduziert werden. Jedoch wird bisher von der gesetzlichen Möglichkeit der zuständigen Behörden, aktiv auf säumige Eigentümer zuzugehen und nach vergeblicher Anmahnung selbst Notsicherungsmaßnahmen zu veranlassen, allgemein kein Gebrauch gemacht. Dass Notsicherungsmaßnahmen, die grundsätzlich jedem Eigentümer zuzumuten sind, auch durchgesetzt werden können, zeigen Beispiele aus anderen Bundesländern.

 

Die beschriebene Situation hat mit dazu geführt, dass noch immer rund 20 % der denkmal geschützten Gutsanlagen, also ca. 200 Objekte, akut vom Verfall bedroht sind. Die bisherigen konstruktiven Eingaben der die Resolution unterzeichnenden Vereine und Stiftungen an den Ministerpräsidenten, den Kultusminister, den Landkreistag und den Landtag sowie entsprechende Hinweise an die unteren Denkmalschutzbehörden und Pressemitteilungen blieben wegen der beschriebenen Haltung der Landesregierung in der Sache wirkungslos.

 

 

Wir möchten diese traurige Realität nicht länger hinnehmen. Es ist kulturpolitisch und volkswirtschaftlich nicht vertretbar, dass Kultur und Wirtschaftsgut schon seit Jahrzehn ten durch untätige Eigentümer und zuständige Behörden dem Verfall preisgegeben wird.

Die ständige Weigerung der Landesregierung, eine vollständige Aufgabenwahrnehmung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu ermöglichen, muss aufgegeben und der beabsichtigte weitere Stellenabbau im Bereich der Denkmalpflege verhindert werden. Eine wesentliche Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung könnte auch durch die Bestellung von mehreren ehrenamtlichen Denkmalpflegern (bisher nur eine Person) erreicht werden.

 

Der Denkmalschutz ist gemäß der Denkmalschutzgesetzgebung eine hoheitliche Aufgabe des Landes, die im ländlichen Bereich an die Landkreise übertragen wurde. Dem Land obliegt da mit die Pflicht, die Landkreise als untere Denkmalschutzbehörden finanziell so auszustatten, dass sie die Vorfinanzierung von Notsicherungsmaßnahmen durchführen können. Die ent stehenden Kosten wären letztlich den Eigentümern anzulasten.

 

Die Landesregierung und der Landtag werden hiermit aufgefordert, spätestens nach der Landtagswahl im Herbst 2016 eine Wende hin zu einer Bestandssicherung der einmaligen Gutsanlagenarchitektur im Lande einzuleiten.

 

Diese Resolution wird getragen von den Seminarteilnehmern sowie den Vertretern der nachgenannten Vereine und Stiftungen:

Diese Organisationen sind gern zu Gesprächen und Anhörungen bei den im folgenden Verteiler genannten Gremien bereit:

Verteiler:

Ministerpräsident
Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Ministerin für Finanzen
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
Landräte der Landkreise
Landtag: Landtagspräsidentin; Fraktionsvorsitzende der demokratischen Parteien; Kulturpolitische Sprecher der Fraktionen; Finanzpolitische Sprecher der Fraktionen